Michael Andreas Müller und Dr. Wolfgang Drasch LL.M.

Notare in Garmisch-Partenkirchen

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Garmisch-Partenkirchen

von-Brug-Straße 13
82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefonnummer: +49 (0)8821 943060
Telefax: +49 (0)8821 9430630
E-Mail: info(at)mueller-drasch.de

Kontakt und Anfahrt

Herzlich Willkommen bei den Notaren Michael Andreas Müller und Dr. Wolfgang Drasch LL.M. in Garmisch-Partenkirchen!

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie alle wesentlichen Hinweise, um sich schnell bei uns zurecht zu finden. Hier stellen wir Ihnen unser Büro und uns selbst vor und informieren Sie über unsere Tätigkeit und unsere Leistungen. 

Der Amtsbereich der Notarstellen umfasst das geografische Gebiet des Landkreises Garmisch-Partenkirchen mit Ausnahme einiger Gemarkungen am nördlichen Rand. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit für jedermann auch außerhalb des Amtsbereichs, uns in unseren Amtsräumen aufzusuchen und dort unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen. 

Es liegt uns am Herzen, dass Sie sich in unserem Büro wohl fühlen. Daher sind unsere Mitarbeiter/-innen und wir bestrebt, unsere Leistungen sowohl inhaltlich als auch in zeitlicher Hinsicht zu Ihrer größten Zufriedenheit anzubieten und auszuführen. Sollten Sie Verbesserungsvorschläge oder auch Anlass zu Kritik oder Lob haben, wir haben stets ein offenes Ohr.

Unsere Philosophie und Werte

Unparteiisch

Wir stehen Ihnen als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Über alle Angelegenheiten, die dem Notar und seinen Mitarbeitern im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren.

Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen, wie Notarsiegel und Unterschrift des Notars.

Die notarielle Urkunde - mit Brief und Siegel - ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notarinnen und Notare.

Von uns behandelte Themenfelder

Immobilien

Die Vorbereitung und der Vollzug von Grundstücksgeschäften ist einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Der Kauf einer Immobilie ist notariell zu beurkunden. Sie möchten ein Grundstück kaufen bzw. verkaufen? Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Ehe, Partnerschaft und Familie

Wer sich in Ehe, Partnerschaft und Familie nur auf die gesetzlichen Regelungen verlässt, verschenkt sinnvolle Möglichkeiten, das eigene und gemeinsame Leben nach individuellen Vorstellungen zu gestalten. Ungerechte Folgen kann haben, dass die güterrechtlichen Regelungen nicht unbedingt zu Ihren wahren Bedürfnissen passen. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie Freiräume nutzen und sie durch individuelle Ehe- oder Partnerschaftsverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Sorgeerklärungen oder andere notarielle Vereinbarungen gestalten. Ihr Notar berät Sie unparteiisch und stellt sicher, dass sämtliche Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Erbe und Schenkungen

Zu Lebzeiten versuchen wir unser Vermögen geschickt zu bewahren oder zu vermehren. Für die Zeit nach dem Tod sorgen hingegen nur die Wenigsten ausreichend vor. Dies kann Streitigkeiten in der Familie, teure Gerichtsverhandlungen und den Zerfall des Vermögens zur Folge haben.

Unternehmen

Als Unternehmer werden täglich hohe Anforderungen an Sie gestellt. Ihr Betrieb erfordert jederzeit Entscheidungen und die Überprüfung bestehender Strukturen. Dabei sind nicht nur betriebswirtschaftliche, sondern auch rechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung weitreichender Fehler bedarf es daher einer professionellen rechtlichen Beratung - von der Gründung Ihres Unternehmens über die Durchführung von Strukturmaßnahmen bis hin zur Unternehmensnachfolge.

Mit den notariellen Online-Verfahren können zahlreiche notarielle Angelegenheiten im Gesellschaftsrecht jetzt bequem per Videoverfahren erledigt werden. Sprechen Sie uns dazu an oder besuchen Sie für weitere Informationen: online.notar.de

Vorsorgevollmacht

Wer bestimmt, wenn man selbst aufgrund Alters oder Krankheit nicht mehr in der Lage dazu sein sollte? Wer verwaltet das Vermögen, erledigt Bankgeschäfte und entscheidet so für einen, wie man es selbst tun würde? Ohne Vorsorgevollmacht müssten Sie sich auf den gesetzlich vorgesehenen Weg – die Betreuerbestellung – verlassen.

Wenn Sie dies nicht möchten, können Sie Ihr Leben auch in solchen Fällen selbstbestimmt in der Hand behalten – wenn Sie Ihren eigenen Willen rechtzeitig deutlich machen in einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie Patientenverfügung. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie für den Fall der Fälle Vorsorge treffen möchten und sorgen dafür, dass Ihr „vorletzter Wille“ auch richtig umgesetzt wird.

Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation

Jeder Notar ist im Rahmen seiner Amtstätigkeit zur Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Schlichtungen berufen. Auch freiwillige Mediationen sind häufig.

Aufgrund seiner Unparteilichkeit können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Notar wenden und zusammen mit ihm und den weiteren Beteiligten gemeinsam an einer sinnvollen, fairen und ausgewogenen Regelung zur Streitbeilegung arbeiten.

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